Was passiert beim E-Auto-Gebrauchtwagenkauf/-verkauf mit der THG-Quote?
Die THG-Quote kann für jedes in Deutschland gemeldete E-Fahrzeug nur einmal pro Jahr geltend gemacht werden. Bei einem Gebrauchtwagenkauf/-verkauf während eines Kalenderjahres kann also immer nur eine Partei die THG-Quote erhalten. In der Regel ist das der spätere Verkäufer, da er das Auto zuerst besitzt und damit die Quote früher beantragen kann.
Sollte die Verkäufer-Partei die THG-Quote allerdings nicht beantragen, steht dem nachfolgenden Besitzer zur Anmeldung und Auszahlung seiner THG-Prämie nichts mehr im Wege.
Außerdem gibt es noch einen Sonderfall: Sollte ein Eigentümer eines E-Autos seine THG-Quote beantragen und kurz darauf das Auto verkaufen, läuft er Gefahr, dass der entsprechende Käufer die Quote ebenfalls beantragt und sein ausführender Anbieter die Beantragung beim Umweltbundesamt (UBA) schneller durchführt. In diesem Fall bekäme der zeitlich gesehen zweite Eigentümer den Zuschlag, was für den Verkäufer natürlich besonders ärgerlich ist.
Deswegen zwei Tipps von uns:
- Melde die THG-Quote für dein E-Auto frühestmöglich an und nicht erst kurz vor einem möglichen Verkauf.
- Wähle einen Anbieter, der deinen Antrag zeitig beim UBA einreicht und nicht erst wochenlang rumliegen lässt.
Übrigens: Warum wir sogar noch vor der Beantragung beim Umweltbundesamt auszahlen können, erfährst du hier.