Für Deine Anmeldung benötigen wir Deinen Namen, Deine Anschrift und E‑Mail-Adresse. Um Dir Deine Prämie auszahlen zu können, benötigen wir zudem ein Foto der Vorder- und Rückseite Deines Fahrzeugscheins (Teil 1). Deinen Fahrzeugschein müssen wir drei Jahre für das UBA (Umweltbundesamt) verwahren, danach werden wir Deine Daten löschen. Für die Auszahlung benötigen wir Deine Kontodaten.
Profitieren nur E‑Autos von der neuen Regelung?
Ja. Aktuell können nur rein elektrisch betriebene Autos registriert werden.
Kann ich mein Hybridfahrzeug bei euch anmelden?
Leider ist dies aktuell nicht möglich. Nur rein elektrisch betriebene Autos profitieren von unserem Service.
Kann ich Firmenfahrzeuge registrieren?
Ja. Firmenfahrzeuge können registriert werden. Folge hierfür dem Prozessschritt der „Firmenfahrzeug‘‘. Beachte bitte, dass du berechtigt sein musst, dein Firmenfahrzeug an uns abzutreten.
Können mehrere elektrische Fahrzeuge registriert werden, die auf denselben Halter laufen?
Ja, das ist kein Problem. Melde jedes Fahrzeug einzeln im Anmeldeprozess an.
Gilt dies nur für Fahrzeuge, die in Deutschland registriert sind?
Momentan können wir nur Fahrzeuge, welche in Deutschland registriert sind, akzeptieren.
Kostet der Service etwas?
Der Service ist für Dich komplett kostenlos. Wir übernehmen die gesamte Abwicklung.
Wann bekomme ich meine Zahlung?
Nach einer internen Prüfung zahlen wir Dir deine Prämie innerhalb von wenigen Tagen aus.
Ist dies eine einmalige Prämie?
Nein, es handelt sich hierbei um eine jährliche Prämie. Durch die Registrierung erhältst du eine einmalige Auszahlung. Im nächsten Jahr musst Du die Prämie allerdings erneut beantragen.
Ich habe mein Fahrzeug verkauft, was passiert mit meiner Prämie?
Das ist kein Problem. Wenn Du von uns eine Prämie erhalten hast, musst Du nichts Weiteres tun. Wenn Du Dir ein neues Elektrofahrzeug gekauft hast, kannst Du dies gerne wieder registrieren.
Muss ich meine Prämie versteuern?
Der Erlös aus dem Verkauf der THG-Quote ist keiner Einkunftsart zuzuordnen. Erhaltene Zahlungen sind daher „privat“ und unterliegen nicht der Einkommensteuer. Bundesfinanzministerium.de/steuerpflicht-von-praemien-aus-der-thg-quote