Stand: 01.07.2022
Präambel
Die Juicify GmbH („Juicify”) betreibt die Seite www.juicify.green („Plattform“) und bietet einen Service zur Abwicklung des sog. THG-Quotenhandels an. Juicify übernimmt für Nutzer die Anträge beim Umweltbundesamt („UBA“) und den Verkauf der THG-Quote, welche nach § 7 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 der 38. BImSchV durch die Aufladung von E‑Fahrzeugen entsteht. Die hierzu erforderlichen Daten und Nachweise werden von Juicify verarbeitet und dem UBA übermittelt. Die Vermarktung der THG-Quoten („Quotenverkauf”) erfolgt durch Übertragung der Erfüllungsverpflichtung (§ 37a Abs. 6 BImSchG) von einem Abnehmer auf Juicify, die diese Verpflichtung dann mit den Zertifikaten erfüllt, die das UBA für die Nutzer ausstellt. Der THG-Quotenhandel wird auf der am 1.1.2022 in Kraft tretenden Fassung der 38. BImSchV bzw. etwaigen Nachfolgeregelungen durchgeführt.
1. Vertragsschluss
a. Berechtigt zur Registrierung und zum Vertragsabschluss mit Juicify sind nur Betreiber von nichtöffentlichen Ladepunkten (§ 5 Abs. 1 und § 7 der 38. BImSchV — „NLP“) und Halter von reinen Batterie-Elektrofahrzeugen (§ 2 Abs. 2 der 38. BImSchV n.F. — „BEV”) (gemeinsam „Nutzer“). Nutzer, die NLP, bzw. BEV privat nutzen, werden nachfolgend als „Verbraucher“, solche die dies in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit tun, als „Unternehmer“ bezeichnet.
b. Für Verbraucher werden Registrierung und Vertragsschluss erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres angeboten. Als Unternehmer können sich nur registrieren, wenn die korrekte Firma des Unternehmens und der Sitz in einem Mitgliedstaat der EU angegeben werden. Personen, die im Namen eines Unternehmens handeln, versichern bereits mit der Registrierung, zur Vertretung des Unternehmens berechtigt zu sein.
c. Nutzer registrieren sich auf der Plattform durch Eingabe der notwendigen Daten in einem Eingabeformular. Jeder Nutzer akzeptiert die Geltung der AGB durch Markieren des Feldes „ich/wir stimmen den AGB zu“ und bestätigt anschließend die Übermittlung des Formulars an Juicify (Angebot). Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Juicify dieses Angebot durch Übersendung einer Bestätigung in Textform (Annahme) angenommen hat.
d. Nutzer sind bei der Registrierung verpflichtet, für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ihrer Angaben zu sorgen; sie sind verpflichtet, die angegebenen Daten bei etwaigen Änderungen zu aktualisieren. Die Registrierung bzw. der Vertragsschluss sind für den Nutzer kostenlos. Nach der Annahme steht es Nutzern frei, BEVs oder NLPs anzumelden (Ziff. 3).
e. Mit Anmeldung eines BEV gilt Ziff. 4 und der Nutzer ist berechtigt Juicify, die den angemeldeten E‑Fahrzeugen zugehörige THG-Quote im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Dritte zu vermarkten.
2. Vertragslaufzeit und Kündigung
a. Der Vertrag endet bei Vertragsschluss im Jahr 2022 mit Ablauf des 31.12.2022, bei Vertragsschluss ab 2023 immer mit Ablauf des 31.12. des zum Zeitpunkt der Anmeldung laufenden Kalenderjahres.
b. Juicify ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch Kündigung in Textform zu beenden, wenn Juicify aus ihr nicht zurechenbaren Gründen nicht mehr in der Lage ist, den Service bereitzustellen. Juicify informiert den Nutzer hierüber unverzüglich, nachdem sie Kenntnis von diesem Umstand erlangt hat.
c. Mit der Beendigung des Vertrags endet das Recht des Nutzers auf Nutzung der Plattform. Diese wird jedoch noch solange und soweit zur Verfügung gestellt, wie dies für die Abwicklung nach lit. d. und lit. e. erforderlich ist.
d. Die Wirkungen dieses Vertrags bleiben auch bei einer Beendigung des Vertrags noch insoweit und so lange bestehen, wie dies für die Abwicklung bezüglich bereits für einen festen Anmeldezeitraum angemeldeter BEV erforderlich ist; dies betrifft insbesondere die Abtretung (Ziff. 4) und die Bestimmung als Dritter bzgl. des entsprechenden Zeitraums, die Meldung gegenüber den zuständigen Stellen, die Vermarktung der THG-Quote sowie die Vergütung für den Nutzer.
e. Bei einer unterjährigen Kündigung bleibt die exklusive Bindung an Juicify für die Restlaufzeit bzgl. bereits bei Juicify angemeldeter BEV bestehen; der Nutzer kann bereits angemeldete BEV für die Dauer der Vertragslaufzeit also nicht selbst oder über andere Dienstleister dem UBA melden.
3. Anmeldung BEV und Nachweispflichten
a. Die (erstmalige) Anmeldung eines BEV erfolgt durch das hochladen einer elektronischen Kopie (Vorder- und Rückseite) einer KFZ-Zulassungsbescheinigung Teil I gem. § 7 Abs. 2 38. BImSchV auf der Plattform. Die Anmeldung kann nach Wahl des Kunden für verschiedene Zeiträume erfolgen. Es können als BEV nur Fahrzeuge angemeldet werden, deren Fahrzeugschein bei der Kraftstoffart “Elektro” (Feld P.3) und beim Kraftstoffcode (Feld 10) “0004” ausweist.
b. Für Anmeldungen vor dem 01.01.2022 beginnt der Zeitraum der Anmeldung am 01.01.2022, und endet am 31.12.2022:
Bei Anmeldungen/Verlängerungen ab dem 01.01.2022 beginnt der Zeitraum der Anmeldung/Verlängerung jeweils am 1.1. des zum Zeitpunkt der Anmeldung laufenden Kalenderjahres; falls das Fahrzeug im laufenden Kalenderjahr zugelassen wurde, beginnt der Zeitraum der Anmeldung abweichend am 1. des Monats der Zulassung. Der Zeitraum der Anmeldung endet gemäß der bei der Anmeldung ausgewählten Laufzeit wie folgt:
- Bei einem Anmeldezeitraum von einem Jahr mit Ablauf des laufenden Kalenderjahres.
- Bei einem Anmeldezeitraum von zwei Jahren mit Ablauf des darauffolgenden Kalenderjahres.
- Bei einem Anmeldezeitraum von drei Jahren mit Ablauf des übernächsten Kalenderjahres.
c. Die Anmeldung eines bereits erstmalig nach lit. a. angemeldeten BEV für einen weiteren Anmeldezeitraum („Verlängerung”) erfolgt entweder durch einen erneuten Upload des Fahrzeugscheins (lit a.) oder durch ein in der Plattform vorgesehenes Verfahren, mit dem der Nutzer bestätigt, dass sich bzgl. des BEV keine Änderungen ergeben haben.
d. Sofern gesetzlich oder durch Behörden weitere Nachweise für BEV vorgeschrieben werden, kann Juicify diese vom Nutzer für die Anmeldung oder Verlängerung fordern.
e. Ein Verbraucher darf nur solche BEV anmelden, für die er selbst, ein Mitglied seines Privathaushaltes oder im Falle eines Dienstwagens sein Arbeitgeber als Halter des BEV im Fahrzeugschein eingetragen ist. Möglich ist auch die Anmeldung von BEV, bei denen anstelle der in Satz 1 genannten Personen im Falle eines Leasing- oder Mietmodells der Leasinggeber als Halter im Fahrzeugschein eingetragen ist. Sofern rechtlich vorgeschrieben wird, dass nur solche BEV dem Betreiber eines nichtöffentlichen Ladepunktes zugeordnet werden dürfen, bei denen eine bestimmte Person als Halter eingetragen ist, gilt diese Einschränkung auch für die Meldungen von NLP auf der Plattform.
f. Für Schäden, die Juicify durch bewusst oder grob fahrlässig gemachte unrichtige Angaben oder Nachweise des Nutzers entstehen, haftet der Nutzer.
g. Juicify bestätigt dem Nutzer sodann die Anmeldung des BEV in Textform.
h. Der Nutzer ist jederzeit dazu berechtigt, auf der Plattform angemeldete BEV wieder abzumelden. Die abgetretene THG-Quote steht bis zum Ablauf des Anmeldezeitraums Juicify zu. Die Abtretung nach Ziff. 4 bleibt unberührt. Das abgemeldete Fahrzeug wird nach Ablauf des Anmeldezeitraums aus dem Account des Nutzers gelöscht. Eine Verlängerung ist dann nicht mehr möglich. Der Nutzer kann das BEV jederzeit erneut auf der Plattform anmelden.
4. Abtretung des Rechts zur Vermarktung der THG-Quote (Exklusivität)
a. Mit der Anmeldung/Verlängerung eines BEV auf der Plattform tritt der Nutzer sein aus diesem BEV für den Zeitraum der Anmeldung/Verlängerung bestehendes Recht, die Erfüllung von Verpflichtungen gem. § 37a BImSchG für Abnehmer übernehmen zu dürfen, an Juicify ab. Die Abtretung nimmt Juicify mit der Bestätigung nach Ziff. 3.g. an. Hierdurch wird Juicify zum „Dritten” (§ 5 Abs. 1 S. 2 der 38. BImSchV) bestimmt.
b. Die Abtretung und Bestimmung als Dritter gilt unabhängig von der Vertragslaufzeit jeweils für die Kalenderjahre, auf die sich die Anmeldung/Verlängerung beziehen („Anmeldezeitraum“).
c. Der Nutzer versichert, dass er jeweils für den Zeitraum nach lit. b. über das von der Abtretung erfasste Recht uneingeschränkt verfügungsberechtigt ist und dieses nicht anderweitig abgetreten oder ver- bzw. gepfändet ist, oder auf sonstige Weise über dieses Recht verfügt worden ist. Er wird in Bezug auf den Anmeldezeitraum auch zukünftig nicht anderweitig über dieses Recht verfügen. Darüber hinaus hat der Nutzer für den Anmeldezeitraum noch niemand anderen für das entsprechende BEV als „Dritten“ (§ 5 Abs. 1 S. 2 der 38. BImSchV) bestimmt, selbst Meldungen an die zuständigen Stellen gemacht (§ 8 Abs. 1 der 38. BImSchV) oder die THG-Quote des angemeldeten BEV an einen Dritten verkauft und wird dies für den Abtretungszeitraum auch unterlassen.
d. Der Nutzer stimmt mit der Anmeldung eines BEV der Meldung der entsprechenden THG-Quote durch Juicify an das UBA, sowie der Anmeldung und Übermittlung von notwendigen Unterlagen und notwendigen Daten des Nutzers an sonstige zuständige Stellen zu.
5. Vermarktung der THG-Quote
a. Juicify ist berechtigt, ohne weitere vorherige Abstimmung die den angemeldeten BEV zugehörige THG-Quote des jeweiligen Jahres im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Verpflichtete gem. § 37a Abs. 1, 2 BImSchG („Abnehmer“) zu vermarkten. Der THG-Quotenhandel erfolgt durch Übernahme der Erfüllungsverpflichtung von Abnehmern durch Juicify (§ 37a Abs. 6 BImSchG). Juicify sammelt die THG-Quoten der BEV der Nutzer über einen Pooling-Mechanismus.
b. Juicify versucht im THG-Quotenhandel mit den Abnehmern einen möglichst hohen Preis für die THG-Quoten zu erzielen. Juicify kommt dabei ein Ermessen über den Zeitpunkt, den Verkaufspreis und die Art und Weise des Verkaufs der THG-Quoten zu, den Juicify pflichtgemäß ausübt.
6. Vergütung
a. Sobald die THG-Quote des Nutzers für ein angemeldetes BEV nach Ziff. 5 vermarktet wurde und hierauf eine Zahlung des Abnehmers an Juicify geleistet wurde, steht dem Nutzer ein Anspruch auf eine Vergütung zu. Die Höhe der vereinbarten Vergütung wird bei der Anmeldung, Verlängerung oder Reaktivierung des Elektrofahrzeuges im Einzelfall und ggf. in Abhängigkeit vom Anmeldezeitraum durch Juicify angeboten und durch den Kunden ausgewählt.
e. Auszahlungen werden auf die vom Nutzer hinterlegte Auszahlungsmethode geleistet. Juicify übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit dieser Daten und ist entsprechend nicht haftbar bei fehlerhaften Eingabe durch den Nutzer.
7. Freunde-Werben-Freunde
a. Nutzer können über die Plattform weitere Halter von Elektrofahrzeugen als Nutzer der Plattform werben („Freunde“). Der Nutzer kann dazu auf der Plattform einen Einladungslink generieren. Der Einladungslink darf an Dritte geteilt werden. Ein Nutzer darf so viele Freunde als Nutzer werben, wie er möchte — jedoch jeden Freund nur einmal.
b. Als Werbung eines Freundes gilt im Sinne dieser AGB:
- Der Freund muss sich über den generierten Einladungslink des Nutzers auf der Plattform erstmals registrieren. Wenn die Registrierung nicht über den Einladungslink des werbenden Nutzers erfolgt, kann keine Zuordnung der Registrierung zum werbenden Nutzer mehr vorgenommen werden. Eine nachträgliche Zuordnung ist nicht möglich.
- Der Freund muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Registrierung ein BEV nach Maßgabe der Ziff. 3. auf der Plattform angemeldet haben.
- Die THG-Quote des angemeldeten BEV des Freundes muss durch Juicify verkauft worden sein.
c. Für eine erfolgreiche Werbung (Ziff. 7.b.) hat der Nutzer einen Anspruch auf einen Freunde-Werben-Bonus. Die Höhe des Freunde-Werben-Bonus ist variabel und ergibt sich aus den Angaben auf der Plattform im Zeitpunkt der Registrierung des Freundes. Die Auszahlung des Freunde-Werben-Bonus erfolgt nach Maßgabe der Ziff. 6.
d. Der Anspruch auf den Freunde-Werben-Bonus (Ziff. 7.b.) entsteht nicht, wenn der Nutzer oder der Freund seinen Account innerhalb des Zeitraums von 12 Monaten löscht oder der Account von Juicify in diesem Zeitraum gelöscht wird.
e. Freunde müssen der Definition des Nutzers (Ziff. 1) erfüllen und müssen einen eigenen Account und eigene Bankdaten verwenden. Verbraucher dürfen nicht im gleichen Haushalt wie der geworbene Freund wohnen.
f. Aus Datenschutzgründen zeigt Juicify dem Nutzer keine persönlichen Informationen (z.B. Nameb, E‑Mail-Adresse) zu geworbenen Freunden und gibt diese auch auf Nachfrage nicht an.
g. Juicify ist berechtigt, den Freunde-Werben-Bonus nicht gutzuschreiben und den Nutzer von der Plattform auszuschließen, sofern diese AGB nicht beachtet werden. Dies gilt insbesondere in Fällen von Selbstempfehlungen und Mehrfachanmeldungen; Werben von Fake-Accounts, sowie jeglichen Handlungen, die von Juicify als nicht im Sinne des Freunde-Werben-Freunde-Programms eingeordnet werden.
h. Juicify ist berechtigt, das Freunde-Werben-Freunde Programm i.S.v. Ziff. 7 jederzeit zu beenden oder die AGB zu ändern.
8. Haftungsausschluss
a. Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Nutzers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Juicify, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
b. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Juicify nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
c. Die Einschränkungen der lit. a. und b. gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
d. Die sich aus lit. a. und b. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Juicify den arglistiges Verschweigen oder die Verletzung einer Garantie zur Last fällt.
9. Schlussbestimmungen
a. Für Unternehmer, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen i.S.d. § 38 Abs. 1 ZPO sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand für die sich zwischen Juicify und dem Nutzer aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten Bremen.
b. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.